Rechtsanspruch auf fehlerfreie Geburtshilfe ?
Amtsgericht Ahrensburg, Saal 1, Strafverfahren
Verhandlungstag 4: 22.12.2011,Dauer: 09:00 Uhr bis 13:35 Uhr
Aktenzeichen: 54 Ls 707 Js 1371/09 (2010)
gegen
1. Herr Dr.med.Wulfram Höhn, Aklepius Bad Oldesloe
vertreten durch:
(Hamburg, Präsident der Hamburger Rechtsanwaltskammer)
2. Frau Dr. Mona Wendrich-Rönne, Asklepius Bad Oldesloe
vertreten durch:
Herr RA Johann Schwenn, Hamburg
(bekannt als "Kachelmann-Anwalt" aus Mannheim)
..................................................................................
Vorsitzender Richter:
StvDir AG Ahrensburg Hr. Ulf Thiele
Schöffin Fr. Sabine Rutka
Schöffe Hr. Sebastian Triller
Staatsanwaltschaft Lübeck
Fr. Staatsanwältin Sabine Schuchard
3 Nebenkläger der Familie der Verstorbenen
Nebenkläger 1 (Familie):
vertreten durch:
Nebenklägerin 2 (Familie):
vertreten durch:
Nebenkläger 3 (Familie)
vertreten durch:
Medizinische Gutachter:
Hr. Prof.Dr.med.jur. Hans-Jürgen Kaatsch
Hr. Prof.Dr. Martin Carstensen
Fr. Dr. Ivana Gerling (fehlte heute)
Was heute am 4.Verhandlungstag ab 08:50 Uhr erfolgte:
Es wurden an diesem Verhandlungstag 2 Zeugen befragt.
Zeuge 1:
Der Lebensgefährte der Verstorbenen wurde erneut vernommen.
Zeuge 2:
Der Polizeibeamte, der die Akten in der Klinik beschlagnahmte wurde vernommen.
Inhaltlich ging es um die Vertiefung der Fragen:
-->> Wie verhielt es sich mit den 5 vollgebluteten Vorlagen?
-->> Wie wurde wo wann was protokolliert und von wem wie weitergeleitet?
-->> Welche medizinischen Standards galten damals wie heute; wurden diese beachtet?
Besonderheit dieses Tages:
Ein BILD-Fotoreporter machte vor der Eröffnung im Flur des AG Ahrensburg mit seiner Kamera in agressiver Weise sehr nah an den Personen Fotos der Rechtsanwälte, der Beklagten und der Familienangehörigen.
Dies griff RA Schwenn zu Verhandlungsbeginn an:
RA Schwenn: "Die Veröffentlichung von Fotos meiner Mandantin mit einem Balken über den Augen, suggeriert der Öffentlichkeit, sie wäre eine Rechtsbrecherin !" sowie:"Das unwürdige Abschießen meiner Mandantin vor dem Sitzungssaal muß beendet werden !"
Der Vorsitzende Richter Ulf Thiele, der sich in diesem Verfahren durch kompetente Verhandlungsführung auszeichnet, ließ sich auch durch diese Vorbringungen am Rande des Verfahrens nicht aus einer ihm offenbar eigenen Eigenschaft bringen: stoische Ruhe und Gelassenheit.
Kommentar zu diesem Prozess:
Der Prozess offenbart bestimmte Nachlässigkeiten im Vorbingen der Klägervertreterin, ein wenig Desinteresse der Staatsanwaltschaft und starkes Engagement der Beklagtenvertreter, die sich zur Elite der Hamburger Rechtsanwälte zählen dürften (Schwenn und Kury) und erfahren und geschickt agieren.
Tendenz: Verschiebung der Schuld und Verantwortung Richtung Hebammen, aufgrund deren Zeugenvernehmung zuvor und der zweimaligen Zeugenvernehmung des Lebenspartners der Verstorbenen.
So äußerte RA Johann Schwenn bereits am 2.ten Verhandlungstag: "Möglicherweise gehört die Hebamme Frau ...... auf die Anklagebank !"
Nächste Termine:
09.01.2012, 09:00 Uhr Verhandlungstag 5 (reduzierte Verhandlung)
18.01.2012, 09:00 Uhr Verhandlungstag 6 (Sachverständigenvortrag)
23.01.2012, 09:00 Uhr Verhandlungstag 7
02.02.2012, 09:00 Uhr Verhandlungstag 8
Anmerkungen:
1.
Solange die Schuld nicht erwiesen ist, ist jeder Angeklagte unschuldig und kein Rechtsbrecher, was Herr Schwenn auch weiß. Dieses Wissen sollte er den Lesern der BILD auch zutrauen.
2.
Berichterstattung und Fotos sollten nicht verhindert werden, solange ein Interesse der Öffentlichkeit besteht. Dies ist hier der Fall. Zudem ist die Verhandllung auch öffentlich. Dies sieht Herr Schwenn - zumindest in Teilen an dieser Stelle offenbar anders, was ich schade finde und als falsch betrachte.
3.
Der Prozess wird die Wahrheit nicht vollständig, vielleicht nur in geringem Umfang ans Tageslicht bringen.
Die Verstorbenen hat davon nichts. Der Familie kann dies keine Genugtung bescheren, falls diese nach der Wahrheit suchen sollten. Oder geht es auch um Schadenersatz oder Geldentschädigung an andere Stelle ?
Das Gericht hat auch nicht die Aufgabe, die Wahrheit zu suchen, sondern zu sehen, ob die vorgebrachten Beweismittel für eine Verurteilung ausreichen.
Dies erklärt Strafrichter a.D. Heinrich Gehrke hier eindringlich:
Menschen sind als Beweismittel, also als Zeugen generell die allerschlechtesten Beweismittel, weil sie sich nicht erinnern, sie lügen, haben Eigeninteressen, schützen andere, sind wirtschaftlich abhängig usw. .
Menschliche Fehler - wie mögliche Behandlungsfehler in einer Klinik - sind mit derartigen, wie diesem gerichtlichen Verfahren schwer zu klären oder zu bestrafen. Die Ärzte sehe ich nicht als Schuldige - kann mir besonders in diesem konkreten Fall nicht vorstellen, dass Frau Dr. Wendrich-Rönne oder Herr Dr. Höhn wissentlich und willentlich eine in Lebensgefahr befindliche Person verbluten lassen würden.
Mein Eindruck ist: Es ist einfach schlecht gelaufen, damals in den Tagen des Januar 2008.
Wenn alle menschlichen Fehlverhaltensweisen gerichtlich verhandelt werden, müßte in jeder Strasse ein Gericht stehen, um die vielen Fälle zu bearbeiten. Während der vielen Verhandlungen würden die Chinesen die Weltwirtschaft erobern und sich über die vielen Gerichtsverfahren in Deutschland wundern. Die Afrikaner würden wahrscheinlich nur verwundert reagieren und den Kopf schütteln.
4.
Das Strafverfahren erzeugt erhebliche Kosten. Ich schätze über 100.000 EUR.
Die Rechtsanwälte verdienen so oder so - wie immer - die anderen Beteiligten verlieren mehr als sie gewinnen können.
Es ist ein "totes Rennen", welches also nach meiner Meinung ausgehen wird wie das "Hornberger Schießen".
Presse:
Lübecker Nachrichten am 23.12.2011
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